LAGERTYP ZOLLLAGER:
Über geeignete Zolllager in verschiedenen Städten und Regionen bekommen Sie hier bei WAREhousing.Online schnell und einfach einen Überblick!

ZOLLLAGER (englisch: customs warehouse)
Zolllager sind sehr spezifisch, da sie unter amtlichen Zollverschluss stehen.
Hierbei werden die Ware vom Zoll überwacht und ggf. zugelassen. Dies kommt Unternehmen zugute, welche Ware aus nicht EU-Ländern beziehen.
Grundsätzlich müssen diese Ware oder Güter verzollt werden, bevor sie die EU-Grenze überschreiten. Der bürokratische Aufwand ist für Unternehmen und Zollbehörde gleichermaßen hoch. Mithilfe von Zolllagern können Waren in andere EU-Länder gebracht werden, ohne dass eine zollrechtliche Einführung vonnöten ist.
Unverzollt und unversteuert werden die Waren hierfür in Zolllagern zwischen-gelagert.
Unterschiedliche Lagertypen
Artikel 99 des Zollkodex der EU in Verbindung mit Artikel 525 der Zollkodex-Durchführungsverordnung:
Zolllager unterliegen dem Recht der Europäischen Union. Dabei lassen sich private und öffentliche Zollager unterscheiden. Öffentliche Zolllager werden in der Regel von Spediteuren errichtet. Bei größerem Lagerbedarf kommen private Zolllager zum Einsatz.
Dabei gibt es folgende unterschiedliche Formen:
Lagertyp A: Bei Lagertyp A ist der Einlagerer für die Überführung der Waren verantwortlich, der Lagerhalter für die Einhaltung der Zollvorschriften.
Lagertyp B: Wie bei Typ A, zusätzlich ist der Einlagerer einerseits für die Überführung der Waren, anderseits für die Einhaltung der Zollvorschriften während der Einlagerung verantwortlich.
Lagertyp F: Dieser Lagertyp wird von den Zollbehörden selber eingerichtet und unterhalten. Demzufolge ist die Zollbehörde der Lagerhalter.
Bei den privaten Zolllagern werden folgende Typen unterschieden:
Lagertyp C: Auf die Lagerwaren hat der Lagerhalter nur mit Zollbehörde Zugriff.
Lagertyp D: Auch ohne Zollbehörde hat der Lagerhalter Zugriff auf die Lagerwaren.
Zolllager Typ E: Hierbei muss nicht unbedingt ein als Zolllager zugelassener Ort für die Lagerung verwendet werden.
Vorteile eines Zolllagers
Dies bringt für die Unternehmen verschiedene Vorteile:
- Kreditfunktion: bis die Ware in den freien Verkehr überführt, werden Zölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer ausgesetzt, es müssen keine Einfuhrabgaben entrichtet werden, ohne dass sie in den freien Verkehr gelangen soll.
- Handelspolitische Maßnahmen: Einfuhrgenehmigungen, Lizenzregelungen und andere Handelspolistische Maßnahmen werden ausgesetzt
- die Lagerung ist zeitlich nicht begrenzt
- die Alarmsysteme sind meist hochmordern
Einsatzgebiete eines Zollagers
Der Online-Handel wird zunehmend internationaler, so dass Produkte weltweit versendet werden müssen. Daher können vor allem Nicht EU- Länder von einem Zollager profitieren, um Ausgaben zu senken. Hin und wieder kommt es bei Waren zu Unklarheiten hinsichtlich weiterer Vorgehensweisen. Hierbei eignet sich ein Zolllager hervorragend als Zwischenlager.
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